Immobilienwirtschaft

Wir unterstützen Sie bei der erfolgreichen Realisierung von Immobilienprojekten.

Die Immobilienwirtschaft hat für die Wertschöpfung, Wirtschaftsentwicklung und Stabilität in jeder Volkswirtschaft der Welt eine große Bedeutung. Entsprechend den Ergebnissen des Gutachtens „Wirtschaftsfaktor Immobilien“ verbuchte die Branche in Deutschland im Jahr 2011 nach der weiten Definition, also inklusive der Bauwirtschaft, Immobilienfinanzierung sowie Architekten und Planern, eine Bruttowertschöpfung von 434 Mrd. Euro. Das entspricht 19 % der gesamten Bruttowertschöpfung. Andere Branchen wie der Fahrzeugbau (81 Mrd. Euro), das Gesundheitswesen (164 Mrd. Euro) oder der gesamte Handel (226 Mrd. Euro) sind deutlich kleiner. In den Unternehmen der Immobilienwirtschaft arbeiteten 2,8 Mio. sozialversicherungspflichtige Beschäftigte. Das in Gebäuden und bebauten Grundstücken gebundene Nettoanlagevermögen in Deutschland hat sich in den letzten Jahren auf über 10 Billionen Euro erhöht.

Im Umgang mit Immobilienprojekten sind Sie stets Akteur in einem dynamischen Zusammenspiel aus hoch komplexen Problemstellungen. Als interdisziplinäre Kanzlei verstehen wir die Beratung im Immobilienbereich als Aufgabe, die unterschiedliche Qualifikationen erfordert, um optimale Lösungen für Sie als unseren Mandanten zu erzielen. Unsere Immobilienspezialisten verbinden finanz- und leistungswirtschaftliches sowie steuerliches und rechtliches Wissen und liefern Ihnen damit umfassende Expertisen rund um den gesamten Lebenszyklus einer Immobilie. Bei Bedarf greifen wir auch auf das technische Wissen unserer Kooperationspartner zurück.

Wir unterstützen Eigentümer und Eigentümervertreter, aber auch Dienstleister, Investoren und Nutzer bei folgenden Themen:

  • Prüfung und Gestaltung von Makler-, Wohn- und Gewerbemietraumverträgen sowie sonstigen Nutzungsverträgen,
  • Beratung bei baurechtlichen Fragestellungen,
  • Unterstützung in Kaufvertrags- und Finanzierungsverhandlungen,
  • Optimierung der Finanzierungsstruktur und Erstellung von Businessplänen für Immobilienprojekte,
  • Durchführung von Due Diligence-Prüfungen,
  • Zwangsverwaltungen von Immobilien und Sanierung von notleidenden Immobilienunternehmen,
  • Unternehmens- und Immobilienbewertung,
  • Durchführung von MaBV- Prüfungen (Makler-Bauträgerverordnung),
  • Beratung in den Bereichen Grunderwerb-, Grund-, Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer, insbesondere bei:
  • Beurteilung der steuerneutralen Möglichkeit des Immobilienübergangs nach Einkommensteuer- bzw. Umwandlungssteuergesetz sowie Übertragung stiller Reserven auf Ersatzimmobilien nach § 6b EStG,
  • Prüfung der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Grundstückserwerben und – veräußerungen sowie Berichtigung gezogener Vorsteuer im Falle einer geplanten Nutzungsänderung,
  • Prüfung der Voraussetzungen und Gestaltungsmöglichkeiten für eine erweiterte Gewerbesteuerkürzung,
  • Beurteilung der gewerbeertragsteuerlichen Relevanz des Verkaufs oder Übergangs von Anteilen an grundbesitzenden Gesellschaften,
  • Beantragung der Freistellungsbescheinigung zwecks Vermeidung der Bauabzugsteuerpflicht nach § 48 EStG,
  • Beurteilung des Vorliegens einer Betriebsstätte bei Bauausführungen und Montagen nach nationalem Steuerrecht und Doppelbesteuerungsabkommen,
  • Prüfung von Verrechnungspreisen bzw. Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen für Immobilienunternehmen.