Internationales Steuerrecht

Bei fast allen grenzüberschreitenden Aktivitäten sind betriebswirtschaftliche, rechtliche und steuerrechtliche Problemstellungen zu lösen. Wir unterstützen Sie dabei umfassend, kompetent und interdisziplinär.

Auslandsinvestitionen sind schon längst nicht mehr eine Angelegenheit von international operierenden Großkonzernen, sondern gehören bei den meisten mittelständisch geprägten  Unternehmen zu unabdingbaren Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung der mittel- bis langfristigen Wettbewerbsfähigkeit. Da es jedoch sehr vielfältige Möglichkeiten gibt, im Ausland tätig zu werden, sich die ausländischen Steuersysteme vom deutschen Steuerrecht zum Teil erheblich unterscheiden und in den meisten Fällen Sprachbarrieren bestehen, muss jede Investmententscheidung sorgfältig vorbereitet werden. Zu den wesentlichen Fragestellungen, die im Rahmen der Entscheidungsvorbereitung zu beantworten sind, gehören:

  • Welcher Standort soll gewählt werden?
  • Welche Rechtsform eignet sich für das Auslandsinvestment am besten: Betriebsstätte, Personen- oder Kapitalgesellschaft?
  • Wie sieht die richtige Unternehmensstruktur für die jeweiligen Geschäftsaktivitäten aus bzw. wie soll die ausländische Einheit in den Konzern eingebunden werden?
  • Wie soll die ausländische Einheit finanziert werden?
  • Welche staatlichen Fördermöglichkeiten gibt es im Zielland und wie müssen diese beantragt werden?
  • Welche handels- und steuerrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften sind im Ausland zu beachten?
  • Liegt ein entsprechendes Doppelbesteuerungsabkommen vor und wie ist es ggf. anzuwenden?
  • Wie soll das Verrechnungspreissystem ausgestaltet werden und welche Dokumentationsanforderungen sind hierbei zu erfüllen?

Insbesondere die letzte Fragestellung hat entscheidenden Einfluss auf die Steuerbelastung im Konzern, denn die Preisgestaltung für grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen beeinflusst die in einem Land zu versteuernden Gewinne maßgeblich. Dabei ist – wie überall auf der Welt – auch in Deutschland eine zunehmende Verschärfung der gesetzlichen Vorgaben für die Festlegung und Dokumentation von Verrechnungspreisen festzustellen. Die Verrechnungspreise für grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen sind unter Beachtung des Fremdvergleichs zu bestimmen, wobei hiervon nicht nur Warenlieferungen betroffen sind, sondern auch Dienstleistungen, Kostenumlagen, Mitarbeiterentsendungen, Finanzierungszinsen sowie die Überlassung von immateriellen Wirtschaftsgütern wie Marken, Patente und Know-how. Sofern Verstöße gegen den Fremdvergleichsgrundsatz im Rahmen der Außenprüfung entdeckt werden, werden die vereinbarten Verrechnungspreise durch Werte ersetzt, die dem Fremdvergleichsgrundsatz genügen. Das Ergebnis hiervon ist, dass die steuerliche Bemessungsgrundlage erhöht wird und mangels korrespondierender Gegenberichtigung der Verrechnungspreise im Ausland eine Doppelbesteuerung von Unternehmensgewinnen entsteht. Deutsche Unternehmen, die grenzüberschreitende Geschäftsverbindungen mit nahestehenden Unternehmen unterhalten, sind verpflichtet, dem Finanzamt geeignete Aufzeichnungen vorzulegen, welche die Basis ihrer Geschäftsbeziehungen darstellen, analysieren und deren Angemessenheit nachweisen. Die Dokumentationsvorschriften sehen einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestinhalt vor, der sich in eine Sachverhalts- und eine Angemessenheitsdokumentation aufteilen lässt. Unternehmen, die die gesetzlich verankerten Dokumentationspflichten nicht erfüllen, müssen mit Sanktionen rechnen, die von geschätzten Verrechnungspreisen bis hin zu Strafzuschlägen in nicht unerheblicher Höhe reichen.

Internationale Arbeitskräftemobilität ist heutzutage eine Selbstverständlichkeit. Dabei stellt der Einsatz von Mitarbeitern im Ausland (Outbound) bzw. aus dem Ausland im Inland (Inbound) eine geeignete Möglichkeit für den grenzüberschreitenden Know-how-Transfer dar und dient als Instrument für die Entwicklung und langfristige Bindung von Führungskräften an das Unternehmen. Die mit grenzüberschreitenden Entsendungen verbundenen Herausforderungen sind jedoch sowohl für den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer sehr vielfältig und reichen von der unter Anreiz- und Kostengesichtspunkten optimalen Ausgestaltung der Konditionen der Entsendung über die Administration der Entsendungsvorgänge unter Beachtung lokaler Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsgesetze bis hin zur erfolgreichen Re-Integration des Mitarbeiters in die Heimatorganisation. Unternehmen, die nicht täglich mit diesen Fragestellungen beschäftigt sind, haben meistens nicht das notwendige Know-how und die personellen Ressourcen. Wir betreuen Arbeitgeber, Expatriates und Impatriates in allen arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Fragen, insbesondere übernehmen wir die laufende Steuerberatung und die Gestaltung von Entsendungsverträgen, Entsenderichtlinien und Intercompany Vereinbarungen sowie die Erstellung von Steuererklärungen und Gehaltsabrechnungen.

Soweit Privatpersonen ihren Wohnsitz vom Inland in das Ausland verlegen und umgekehrt, ist meistens eine steuerliche Beurteilung der einkommen- und erbschaftsteuerlichen Aspekte unter Berücksichtigung des Außensteuergesetzes erforderlich. Auch Fragen im Zusammenhang mit der Sozialversicherung und Altersversorgung sind beim Wechsel des Wohnsitzes in der Regel von Bedeutung, die ohne externen Berater mit entsprechendem Wissen und Erfahrung kaum zu lösen sind. Wir beraten Sie kompetent und umfassend auch bei derartigen Sachverhalten.