Umsatzsteuer

Wir begleiten Sie national wie international in allen Fragestellungen im Bereich der Umsatzsteuer.

Durch die Globalisierung unternehmerischer Aktivitäten, die stetige Zunahme des grenzüberschreitenden Handels und die immer komplexer werdenden gesetzlichen Regelungen in Verbindung mit der steigenden Anzahl von Außenprüfungen gewinnt eine professionelle Beratung bei komplizierten Umsatzsteuerfragestellungen stetig an Bedeutung.

Das Umsatzsteuerrecht ist hochkomplex geworden, so dass dessen Beherrschung ohne umfassende Spezialkenntnisse heutzutage kaum möglich ist. Besonders international agierende Unternehmen werden immer wieder mit schwierigen umsatzsteuerlichen Problemstellungen konfrontiert, beispielsweise: Unter welchen Voraussetzungen sind Umsätze an ausländische Kunden von der Umsatzsteuer befreit? Was ist bei einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft und einer innergemeinschaftlichen Dienstleistung zu beachten? Welche Nachweise müssen für die Umsatzsteuerbefreiung erbracht werden? Wann muss eine „Intrastat“-Meldung abgegeben werden? Wie wird ein innergemeinschaftlicher Erwerb steuerlich abgewickelt und was muss in einer zusammenfassenden Meldung angegeben werden?

Des Weiteren können Fehler bei der Beurteilung von umsatzsteuerlichen Sachverhalten schnell sehr teuer werden. Werden beispielsweise formale Anforderungen des deutschen Umsatzsteuergesetzes nicht eingehalten oder bestimmte Nachweise nicht oder nicht korrekt erbracht, kann der Vorsteuerabzug bzw. die Steuerbefreiung versagt und die Umsatzsteuer zum ungeplanten Kostenfaktor und damit zu einer Definitivbelastung im Unternehmen werden. Einige dieser Fehler können zwar noch korrigiert werden, oftmals verbleibt es jedoch bei einer Zinsbelastung des Unternehmens zugunsten des Fiskus.

Zur Vermeidung finanzieller und steuerlicher Risiken unterstützten wir Sie dabei, Transaktionen vorteilhaft zu gestalten, richtig abzurechnen, korrekt zu dokumentieren und allen Registrierungspflichten nachzukommen. Wir stehen Ihnen mit umfassender Kompetenz zur Verfügung, ganz gleich, ob Sie ein großes oder mittelständisches Unternehmen sind. Dabei resultiert unsere Erfahrung aus der Betreuung einer Vielzahl unterschiedlichster Unternehmen und Branchen.

Unsere Leistungen umfassen im Einzelnen:

  • Übernahme der umsatzsteuerlichen Registrierung und Abgabe von Voranmeldungen und Steuererklärungen im In- und Ausland,
  • Unterstützung bei der Erstattung von ausländischen Vorsteuern im Vorsteuervergütungsverfahren,
  • Umsatzsteuer-Reviews,
  • Unterstützung bei Umsatzsteuer- Sonderprüfungen,
  • Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren,
  • Beurteilung von komplexen umsatzsteuerlichen Einzelsachverhalten und Betreuung von Spezialthemen wie Reihen- und Dreiecksgeschäfte, Konsignationslager, Montageeinsätze im Ausland, Umsatzboni und Einfuhrumsatzsteuer,
  • Gestaltung und Optimierung umsatzsteuerlicher Leistungsbeziehungen,
  • Erstellung von Richtlinien und Handbüchern zur umsatzsteuerlichen Behandlung wichtiger Geschäftsvorfälle.