Unternehmens- und Vermögensnachfolge

Wir verfügen über langjährige Erfahrungen und umfassendes Know-how im Bereich der Unternehmens- und Vermögensnachfolge. Dabei erarbeiten wir für Sie eine Lösung „aus einem Guss“, die neben den erbrechtlichen Aspekten steuerliche, gesellschaftsrechtliche und familienrechtliche Fragestellungen berücksichtigt.

Wer Vermögen dauerhaft sichern will, muss sich frühzeitig mit dem Thema der Nachfolgeplanung befassen. Für viele erfolgreiche Unternehmer und vermögende Privatpersonen stellt die Unternehmens- bzw. „private“ Vermögensnachfolge allerdings ein Tabuthema dar.

Jedes Jahr werden in Deutschland mehrere Tausend Unternehmensnachfolgen abgewickelt. Viele – insbesondere kleine und mittelständische – Unternehmer schieben jedoch wirtschaftlich und demographisch längst überfällige Entscheidungen vor sich her, weil sie bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge unsicher sind. Es gilt, das Unternehmensvermögen bestmöglich zu erhalten, eine ausreichende Versorgung des Übergebers sicherzustellen, unnötigen Streit zu vermeiden und die Übergabe steueroptimal und rechtssicher zu gestalten. Neben der Unternehmensnachfolge gewinnt auch zunehmend die „private“ Vermögensnachfolge in Deutschland, bedingt durch wachsende Vermögensbildung und sich verkomplizierende Lebens- und Familienverhältnisse, an Bedeutung. Nach Schätzungen des statistischen Bundesamtes wird in Deutschland in den nächsten zehn Jahren Vermögen im Wert von Billionen Euro vererbt, wobei in mindestens 20 % der Fälle Vermögen von jeweils mehr als 200.000 Euro betroffen sein sind. Allerdings haben lediglich maximal 25 % der Bundesbürger ein Testament verfasst. Ca. 95 % dieser Testamente sind aber mangelhaft.

Die optimale Gestaltung der Vermögensnachfolge ist nicht nur für Unternehmer, sondern auch für Privatpersonen eine große Herausforderung. Oftmals sind dabei neben der rechtlichen und steuerlichen Strukturierung sowie der Liquiditätssituation der Beteiligten und des Unternehmens auch familiäre und menschlich- psychologische Aspekte zu beachten. Wir sehen unsere Aufgabe darin, für Sie ein vertrauensvoller Ansprechpartner sowohl bei der Planung als auch bei der Umsetzung der geplanten Maßnahmen zu sein. Dabei gehen wir wie folgt vor:

Im ersten Schritt führen wir eine fundierte Analyse der Unternehmenslage sowie der Vermögens- und Nachfolgesituation durch. In diesem Rahmen werden unter anderem folgende Fragestellungen beantwortet:

  • Ist das Unternehmen auf eine Nachfolge überhaupt vorbereitet?
  • Sind eventuell Reorganisationsmaßnahmen erforderlich?
  • Ist die zweite Führungsebene ausreichend besetzt?
  • Ist ein Verkauf des Unternehmens realistisch und welcher Kaufpreis kann ggf. erzielt werden?
  • Welche Voraussetzungen muss der potenzielle Nachfolger erfüllen?
  • Gibt es Familienangehörige bzw. leitende Angestellte, die für diese Aufgabe in Frage kommen?
  • Sind Gesellschaftsverträge, Testamente und Eheverträge aufeinander abgestimmt?
  • Mit welchen Liquiditätsbelastungen müssen Unternehmen und Erben bei einem Erbfall rechnen?
  • Reicht das übrige Vermögen für die Versorgung der Ehegatten oder Erben, die nicht in die Unternehmerstellung rücken, aus?

Im zweiten Schritt erarbeiten wir anhand der Ergebnisse aus der vorstehend dargestellten Analyse das für den jeweiligen Einzelfall am besten geeignete Nachfolgemodell. Dabei sind beispielsweise folgende Lösungen denkbar:

  • Familienintern: Errichtung einer Familiengesellschaft oder einer familiennahen Stiftung,
  • Familienextern: Verkauf, Management-Buy-Out, Management-Buy-In und Börsengang.

Im dritten Schritt wird das entwickelte Nachfolgemodell umgesetzt. Das kann insbesondere folgende Aufgabenstellungen umfassen:

  • Abfassung von Testamenten, Erbverträgen und anderen familien- und erbrechtlichen Vereinbarungen,
  • Überarbeitung von Gesellschaftsverträgen,
  • Abfassung von Verkaufs- und Mitarbeiterbeteiligungsverträgen,
  • Abschluss von Kaufpreisfinanzierungsverträgen,
  • Gestaltung vorweggenommener Erbfolgen und Schenkungen,
  • Entwurf von Vollmachten,
  • Änderung der Rechtsform des Unternehmens und Vereinfachung der
  • Unternehmensstruktur,
  • Testamentsvollstreckung,
  • Mediation und Konfliktmanagement bei sich widerstreitenden Interessen und Erbauseinandersetzungen.