Restrukturierungs- und insolvenznahe Beratung

Wir beraten und begleiten Sie bei der Erstellung und Umsetzung von Sanierungskonzepten und unterstützen Banken, Investoren und Gesellschafter bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten ihrer Kunden und Investments.

Jedes Jahr geraten Tausende von Unternehmen in Deutschland in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Diese werden entweder zu spät erkannt oder zwar erkannt, aber dann nicht richtig behandelt und können so bis zur Insolvenz und damit zu einer- zumindest teilweisen- Vernichtung der Unternehmenssubstanz führen. Je größer diese Schwierigkeiten sind, umso schwieriger ist es für die Unternehmensleitung, ohne externe Hilfe die Krise zu bewältigen. Gut ist es dann, einen Berater zu haben, der mit dem enormen Zeitdruck und der Komplexität der Materie umgehen kann, dass heißt, nicht nur praktikable Lösungen erarbeitet, sondern auch für die Umsetzung dieser Lösungen sorgt.

Durch unseren interdisziplinären Beratungsansatz sind wir in der Lage, in Abhängigkeit vom eingetretenen Krisenstadium ein Spezialistenteam für Sie zusammenzustellen, das neben dem juristischen und betriebswirtschaftlichen Know-how über langjährige Erfahrung im Umgang mit Kreditgebern, Gesellschaftern, Arbeitnehmern und anderen Stakeholdern verfügt.

Unsere Dienstleistungen im Bereich der Restrukturierungsberatung und insolvenznahen Beratung reichen von der Beurteilung der Wirkung einzelner finanz- und leistungswirtschaftlicher Restrukturierungsmaßnahmen über die Prüfung des Vorliegens von Insolvenzantragsgründen bis hin zur Erstellung und Umsetzung von umfassenden Sanierungskonzepten. Anbei eine Auswahl an Produkten aus unserem Leistungsspektrum:

  • Quick Check der Sanierungschancen,
  • Erstellung und Plausibilisierung integrierter Unternehmensplanungen,
  • Cash Management,
  • Independent Business Review,
  • Beurteilung der Going-concern-Annahme,
  • Prüfung und Erstellung von Sanierungskonzepten, beispielsweise nach IDW S 6,
  • Stakeholderkommunikation und- koordination im Rahmen der Vorbereitung und Umsetzung von Sanierungskonzepten,
  • Umsetzungsmanagement von Sanierungskonzepten,
  • Erstellung von bzw. Überleitung von Sanierungskonzepten in Insolvenzpläne unter Beachtung der Anforderungen nach IDW S 2,
  • Prüfung der drohenden und eingetretenen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung,
  • Vorbereitung der Insolvenzantragstellung,
  • Bescheinigung nach § 270b InsO,
  • Rechtliche und betriebswirtschaftliche Begleitung im Rahmen der Eigenverwaltung,
  • Suche nach Investoren und Beratung im Rahmen von Distressed M&A.